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Berufliche Erstausbildung und Erststudium können als Werbungskosten absetzbar sein |
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Mit aktuellen Urteilen vom 28.07.2011 (VI R 38/10, VI R 7/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine erst aus dem Jahr 2009 stammende neue Rechtsprechung zu den Ausbildungs- und Studienkosten nochmals ergänzt und zum Teil bereits wieder aufgehoben. Nach den vorgenannten Urteilen können, abweichend von der bisherigen Rechtsprechung und des hierzu ergangenen Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF), auch Aufwendungen für ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung (vorweggenommene) Werbungskosten sein, |
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Anhebung Grunderwerbsteuer zum 01.10.2011 |
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Die Grunderwerbsteuer NRW wird zum 01.10.2011 von 3,5 auf 5,0 % erhöht. Der Landtag hat das Gesetz am 20.07.2011 verabschiedet. Die Neuregelung gilt für Erwerbe ab 01.10.2011. |
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Arbeitslohn: Übernahme von Kurkosten muss Arbeitnehmer versteuern |
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Die Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als Arbeitslohn zu werten. Der Bundesfinanzhof stellt klar, dass eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse nicht in Betracht kommt, da eine Kur nur einheitlich beurteilt werden kann. |
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Für Eltern: Erbschaft eines Kindes gilt nicht generell als sonstiger Bezug |
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Für volljährige Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Einkünfte und Bezüge einen jährlichen Grenzbetrag von aktuell 8.004 EUR nicht übersteigen. In die Berechnung der Einkommensgrenze fließen Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Hierunter fallen auch Zuflüsse aus Erbschaften, sofern die Zuwendungen nicht ausdrücklich zum Zweck der Kapitalanlage erfolgen. |
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Steuersatz: Verpflegung keine begünstigte Nebenleistung zur Übernachtung |
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Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung, die ein Teil des Gesamtumsatzes des Hoteliers darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kosten für Frühstück, Halb- oder Vollpension seit dem 1.1.2010 ebenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen würden. Das Bundesfinanzministerium wendet das Urteil allerdings nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an und besteht darauf, dass Verpflegungsleistungen mit 19 % zu versteuern sind. |
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